27. Jahrestagung der ISPPM in Berlin 23.10. – 25.10.2015

„Ich spüre – also bin ich“.

Bedürfnisse vorgeburtlicher Kinder und ihrer Eltern im Spannungsfeld zwischen geburtskulturellen Entwicklungen, Gesundheitspolitik, Grundrechten, Ethik und Ökonomie

Erlebnisse und Erfahrungen der Kindheit wirken sich gravierend auf die psychosoziale und körperliche Entwicklung eines Menschen aus. In den letzten Jahrzehnten hat sich jedoch das Wissen verdichtet, dass bereits der intrauterine Lebensraum prägende Bedeutung für das Kind hat – und zwar immer im Kontext mit dem Schwangerschaftserleben seiner Eltern.

Die Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen der pränatalen Psychologie sind so beachtenswert, dass sie eine Umsetzung bei der Betreuung schwangerer Frauen und bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für Elternschaft und Geburt verdienen.
Deshalb ist es wichtig, die gesellschaftlichen Bedingungen, mit denen schwangere Frauen konfrontiert sind und denen deren vorgeburtliche Kinder oftmals ausgesetzt sind, zu benennen und nach Wegen zu suchen, die Haltung zu Schwangerschaft und Geburt zu verändern.

Der vorausschauende, präventive Schutz für das vorgeburtliche Kind und seine Eltern ist eine gesellschaftliche Aufgabe höchsten Ranges. Die Befindlichkeit von Mutter und Kind während Schwangerschaft und Geburt prägt die künftige körperliche und seelische Entwicklung – und zwar bezogen auf den Einzelnen wie auch auf die ganze Gesellschaft.

Gesellschaftlicher Wertewandel, medizinische Entwicklungen, rechtliche Grauzonen und marktwirtschaftliche Interessen beeinflussen zunehmend das individuelle Erleben von Schwangerschaft und Geburt und den bedeutsamen Übergang des Zusammenlebens mit Kindern als Familie.
Insofern verdienen die Erkenntnisse der Neurobiologie, der Stressforschung, Pränatalpsychologie, Psychotherapie und Psychosomatik bei den professionell Handelnden größere Beachtung.

Den Ausgangspunkt der Tagung bildet die  “Charta der Rechte des Kindes vor, während und nach der Geburt” aus, die 2005 von der ISPPM verabschiedet wurde. Sie soll hinsichtlich ihrer heutigen Aussagekraft unter Bezugnahme auf die UN-Kinderrechtskonvention und im Bezug auf aktuelle Entwicklungen untersucht werden, und Spielräume gesellschaftlichen Handelns sollen ausgelotet werden.

Das Ziel der Tagung ist, Wissen über die Bedeutung der vorgeburtlichen Lebenszeit zu vermitteln, Spannungsfelder aufzuzeigen und nach Lösungen zur Verbesserung der Bedingungen für Schwangerschaften und Geburten zu suchen.

 

Wir sind uns bewusst, dass unser Tagungsthema möglicherweise Bereiche unlösbarer Dilemmata berühren könnte. Wir werden uns bemühen, respektvoll und achtsam mit den verschiedenen Erfahrungen und Haltungen umzugehen, ohne diese zum eigentlichen Inhalt zu machen.

 

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